Zur Schlussvereinbarung zwischen FARC-EP und Regierung

Wir dokumentieren eine Zusammenfassung der am Mittwoch, den 24.8.2016, zwischen FARC-EP und kolumbianischer Regierung vereinbarten endgültigen Abkommens. Hierbei handelt es sich um die sechs Agendapunkte der fast vierjährigen Verhandlungen.

1. Integrierte Landreform
Der ländliche Raum war historisch gesehen eine der Hauptursachen für die gewaltsamen Auseinandersetzungen im Land. Außerdem stellt dies einen Hauptgrund für das Bestehen der FARC-EP dar, die 1964 mit dem sogenannten „Agrarprogramm der Guerrilleros“ ihre Gründung bekanntgab. Daher war der erste Verhandlungspunkt einer grundlegenden Veränderung der Verhältnisse im ländlichen Raum gewidmet.
Das Ziel war klar: Die Bildung einer gerechteren Landverteilung, das Beenden der Kluft zwischen Stadt und Land, die Förderung einer adäquaten Landnutzung, die Formalisierung unklarer Landbesitztitel und die Garantie des Erwerbs von ländlichen Eigentum für die Kleinbauern.
Mit dieser Zielsetzung einigten sich beide Parteien auf die Schaffung eines Landfonds, gebildet aus Grundstücken, deren Nutzung den Besitzern entzogen werden soll, aus Grundstücken, die aus sozialen Gründen oder zur öffentlichen Nutzung enteignet werden sollen und aus Forstflächen, die zur landwirtschaftlichen Nutzung geeignet sind. Auch ist es vorgesehen, dass Landerwerb durch Subventionen und spezielle Kredite geholfen werden soll.

2. Politische Partizipation
Eine der historisch zu nennenden Zielsetzungen des Friedensabkommens wird es sein, die Relationen zwischen Politik und Waffengewalt für immer zu brechen. Das ist ein enorm wichtiger Punkt, zielt er doch darauf ab, der FARC-EP eine politische Betätigung ohne Waffen zu ermöglichen.
Um Stigmatisierung und Verfolgung unmöglich zu machen, ist die Erarbeitung eines Statuts geplant, das den Parteien und politischen Bewegungen Garantien für die politische Betätigung in der Opposition zusprechen wird. Ebenfalls ist geplant, den sozialen Bewegungen Garantien per Gesetz zu zubilligen.
Zudem vereinbarte man die Schaffung eines „Integrierten Sicherheitssystems“, zugeordnet dem Präsidialamt, das mit Befugnissen und finanziellen Mitteln zur Ermittlung, Verurteilung und Bestrafung derjenigen ausgestattet werden soll, die Anschläge auf die Ausübung politischer von Betätigung ohne Waffen verüben.
Außerdem wird die Notwendigkeit unterstrichen, dass in besonders vom Konflikt betroffenen Regionen die freie politische Betätigung ermöglicht werden soll. Dafür sollen „Spezielle Friedenszonen“ geschaffen werden, für deren Repräsentanten 16 Sitze in der Kammer garantiert werden sollen. Was die politische Betätigung der FARC-EP angeht, so wurde festgelegt, dass diese sich 2018 an der Wahl zu beiden Kammern des Kongresses beteiligen können und ihr jeweils fünf Sitze in Senat und Kammer als Minimum zugestanden werden. Bis dahin wird die FARC-EP je drei Sprecher in beide Kammern entsenden, die Rederecht zu Themen im Zusammenhang mit den Vereinbarungen, jedoch kein Stimmrecht haben werden.

3. Ende des Konflikts
Dieses Abkommen bedeutet das Ende von mehr als 50 Jahren Gewalt. Mit der beiderseitigen und endgültigen Waffenruhe verpflichtet sich die älteste Guerilla des Kontinents, ihre Waffen für immer zum Schweigen zu bringen und dass den Vereinten Nationen die Kontrolle darüber übertragen wird.
Zu diesem Punkt wurde eine „Roadmap“ vereinbart, um den Übergang von mehr als 7000 Mitgliedern der Guerilla in das zivile Leben zu ermöglichen.
Die FARC-EP verpflichtet sich, ihre Waffen den Vereinten Nationen zu übergeben, die daraus drei Denkmäler errichten wird. Die Entwaffnung wird innerhalb von 180 Tagen nach der offiziellen Unterzeichnung des endgültigen Friedensabkommens folgendermaßen vor sich gehen: Nach 90 Tagen sollen 30% der Waffen, nach 120 Tagen weitere 30% und nach 180 die restlichen 40% abgegeben werden.
Man legte die Bildung von 23 sogenannten „transitorischen ländlichen Normalisierungszonen und transitorischen Normalisierungspunkte“ in den Departements Cesar, Norte de Santander, Antioquia, Tolima, Cauca, Nariño, Putumayo, Caquetá, Arauca, Meta, Vichada und Guainía fest, sowie acht Lager in weiteren Departements, die 180 Tage lang bestehen sollen. Diese Räume garantieren die beiderseitige Feuereinstellung und die Niederlegung der Waffen. Auf diese Weise soll die Vorbereitung der Guerilleros auf ihren Eintritt in das zivile Leben beginnen.
Auch Sicherheitsgarantien wurden für die Demobilisierten vereinbart sowie die Bekämpfung krimineller Banden, die als existente Bedrohung für die Umsetzung des Friedensabkommens bezeichnet werden. Schlussendlich einigte man sich auf die Durchführung einer Volksbefragung zur Bestätigung der Vereinbarungen durch die Bevölkerung. Am 18. Juli gab das Verfassungsgericht dazu seine Zustimmung und Präsident Santos gab bekannt, dass die Abstimmung nun am 2. Oktober 2016 stattfinden wird.

4. Illegale Drogen
Der Kampf gegen die Drogen in Kolumbien besteht seit mehr als 30 Jahren und basiert auf einer polizeilich-strafrechtlichen Strategie. Trotzdem ist dieser Wirtschaftszweig weit davon entfernt zu verschwinden. Die Friedensvereinbarung setzt auf ein neues Modell, die vom Drogengeschäft am härtesten betroffenen Territorien in die Hände der lokalen Gemeinschaften zu legen.
Das Teilabkommen hierzu beginnt mit der Verpflichtung der FARC-EP, jegliche Verbindung zu beenden, die sie „in Funktion der Rebellion“ zu diesem Geschäft unterhielt. Die FARC-EP verpflichtet sich zudem, Informationen zu liefern, die dabei helfen können, die Transportouten des Drogenhandels zu identifizieren.
Ein Hauptziel ist es, eine effektive justizielle Behandlung der Produktionsnetzwerke zu garantieren und zwischen Produzenten und Konsumenten zu unterscheiden. Der Drogenkonsum wird als Gesundheitsproblem betrachtet und Programme zur Prävention sind geplant.
Ein weiterer fundamentaler Punkt ist die Beseitigung illegaler Pflanzungen mithilfe partizipierender Planung in den dörflichen Gemeinschaften, der Substitution und der ökonomischen Diversifizierung. Der freiwilligen Beseitigung illegaler Kulturen wird dabei Vorrang zugemessen.

5. Opfer
Man kann sich einen wirklichen und dauerhaften Frieden nicht v ohne die Wiederherstellung der Rechte der mehr als 8 Millionen Opfer des bewaffneten Konflikts vorstellen. Daher soll eine Übergangsjustiz in diesem Prozess Wahrheit, Entschädigung und die Nichtwiederholung garantieren.
Die „Spezielle Gerichtsbarkeit für den Frieden“ wird beauftragt mit der Untersuchung und der Bestrafung derjenigen, die während des Konflikts schwere Verbrechen verübt haben: Mitglieder der Guerilla ebenso wie Beamte des Staates und Helfer der illegaler Gruppen. Das Friedenstribunal, welches Teil dieser Justiz sein wird, soll aus 20 kolumbianischen und vier ausländischen Richtern gebildet werden. Weitere 18 kolumbianische und 6 ausländische Richter werden die drei Kammern bilden.
Guerilleros, die ihre Beteiligung an schwersten Verbrechen anerkennen und mit dem Gericht kooperieren, sollen von dem Tribunal zu Strafen zwischen 5 und 8 Jahren Gefängnisstrafen verurteilt werden. Sie werden zudem zu Arbeiten zu Gunsten der Opfer verpflichtet. Jene, die ihre Schuld nicht eingestehen und sich der Wahrheit verweigern, sollen zu bis zu 20 Jahren Haft verurteilt werden.
Für eine Amnestie, Begnadigung oder ähnliche Verfahrensweisen sollen jene kommen, die keine Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben. Man kam auch überein, eine  Ermittlungsgruppe zu schaffen, die gegen Personen ermitteln soll, die verdächtigt werden, Verbrechen im Zusammenhang oder infolge des Konflikts begangen zu haben.

6. Umsetzung, Verifizierung und Bestätigung
Es wurde vereinbart, dass am Tag nach der Unterzeichnung des Schlussabkommens eine Kommission der Nachverfolgung, der Verifizierung und der Beilegung von Differenzen für die Umsetzungsphase gebildet werden soll. Diese soll aus je drei Vertretern der FARC-EP und der Regierung bestehen. Zusätzlich werden mehrere Staaten und internationale Organisationen angehalten, den Prozess der Umsetzung jedes einzelnen Punktes der Vereinbarung zu begleiten.

Kompletter Text der Schlussvereinbarung

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