JEP verweigert Ausreise für Senatorin Victoria Sandino

Kommuniqué der FARC zum Ausreiseverbot für Victoria Sandino nach Europa:

Das Recht der Senatorin Victoria Sandino, sich international frei zu bewegen, wird verweigert, obwohl sie keine restriktiven Maßnahmen zur Ausreise hat.

Ohne eine eingehende Analyse der Situation zu ergreifen, hat die Sondergerichtsbarkeit für den Frieden (JEP) der kolumbianischen Senatorin Victoria Sandino von der Partei Alternative Revolutionäre Kraft des Volkes – FARC das Recht verweigert, das Land zu verlassen und damit den Rahmen ihrer Befugnisse überschritten, auch für diejenigen, die keinen restriktiven Maßnahmen gemäß dem Dekret Gesetz Nr. 2125 von 2017 unterliegen. Sie hat keine restriktiven Maßnahmen, um das Land zu verlassen und daher unterliegt sie nicht der Genehmigung dieser Gerichtsbarkeit.

Wiederholt hat Senatorin Sandino das Land im Einklang mit einer Agenda verlassen, die mit ihrer Arbeit als Senatorin der Republik und als Unterzeichnerin des Friedensabkommens zusammenhängt. Sie nahm Einladungen von Ländern an, die für die Verteidigung der Menschenrechte, den Aufbau des Friedens und der Umsetzung des Abkommens arbeiten.

Zu diesem Anlass erhielt die Senatorin eine Einladung der Friedrich-Ebert-Stiftung Kolumbien (FESCOL), vom 10. bis 15. November an mehreren Veranstaltungen in Berlin und Belgien teilzunehmen, bei denen sie mehrere Referate über den Friedensprozess und seine Umsetzung in Gesprächen mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission und mit dem Bundestag oder dem Deutschen Parlament durchführen könnte.

Senatorin Sandino hat die Regeln und Verfahren der JEP umfassend, zufriedenstellend und dauerhaft eingehalten, so dass sie obwohl sie keine restriktiven Maßnahmen der Freiheit hat, sie die Gerichtsbarkeit über ihre Absicht informiert hat, an der Veranstaltung teilzunehmen, wozu sie durch die FESCOL eingeladen worden war, vorbringend alle relevanten Unterlagen.

Die Gerichtsbarkeit verweigerte ihr jedoch die Ausreise mit der Begründung, dass ihr Antrag nicht den vollständigen formalen Anforderungen entspreche, ohne zu wissen, dass die Unterwerfung unter die Gerichtsbarkeit, wie dies Senatorin Sandino mit ihrer Aufnahme unter die Gerichtsbarkeit getan hat, ihre Rechte nicht direkt einschränkt, sondern wenn sie eine administrative Amnestie genießt, bringt das keine eigenen Einschränkungen der Freiheit mit sich.

Nationaler Politischer Rat

Alternative Revolutionäre Kraft des Volkes – FARC

Bogotá, 10. November 2019

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