Die Front Carlos Patiño aus dem Westblock Kommandant Jacobo Arenas der FARC-EP hat in einem Kommuniqué öffentlich gemacht, dass eine Kandidatur zur Bürgermeisterin von Argelia im Süden der Provinz Cauca nicht geduldet wird. Dies zeigt deutlich, wie korrupte Kreise ihre machtherrschaft auch auf dem Land sichern wollen, was eine Ausbeutung der öffentlichen Mittel und Armut für die einfache Bevölkerung bedeutet. Auf der anderen Seite zeigt der Fall, wie wichtig auch eine Kontrollinstanz ist und wie die unter anderem die politisch-militärische Arbeit der Guerilla aussieht.
In dem Kommuniqué der FARC-EP heißt es, dass der Vater von Karen Melissa Mejía Gaviria, Bernardo José Mejía Daza, ehemaliger Bürgermeister der Gemeinde, die Errichtung des Militärstützpunktes gefördert hat, der von der Gemeinde nicht genehmigt wurde. Des Weiteren stellt das Kommuniqué klar, dass sie und ihre Mitarbeiter nicht in die Stadt Argelia oder Gebiete, die von der FARC-EP kontrolliert werden, eindringen dürfen, weil sie mit Korruption, Veruntreuung, Drohungen und sexuellem Missbrauch in der Gemeinde in Verbindung gebracht wird.
Die Front Carlos Patiño rief auch die Gemeinde dazu auf, keine Spenden von Karen Melissa Mejía Dazas und ihrem Team zu erhalten, da gegen sie öffentliche und gemeinschaftliche Sanktionen verhängt werden könnten. Zudem rief die Guerilla dazu auf, weiterhin Korruptionsakte zu melden. In dem Kommuniqué vom 26. Juli wird der Wahlkampf stark kritisiert, der von Verwaltungsbeamten aus der Gemeinde unterstützt wird, da die Logistik und die kommunalen Ressourcen genutzt werden, was zu Benachteiligungen gegenüber den anderen Kandidaten führt.
Außerdem gäbe es Kontakte der Kandidatin und ihrer Familie sowie der nahestehenden Beamten zur Gruppe Los Pocillos, einer kriminellen Organisation. In dem Kommuniqué wird sich auf des Revolutionsgesetzt Nr. 003 berufen, dass von der FARC-EP im Mai 2000 beschlossen wurde. Es dient immer wieder in den von der Guerilla kontrollierten Gebieten zur Durchsetzung der öffentlichen Interessen im Umgang mit öffentlichen Mitteln. Die Korruption und der Machtmissbrauch sind in Kolumbien weit verbreitet. Anbei das Gesetz 003 zur Dokumentation:
Gesetz 003 Behördliche Korruption
1. Kolumbien wird von der Geisel der Korruption geplagt, besonders von der Plünderung der öffentlichen Finanzen, die von den Möchtegern-Politikern und den Beamten der Nation, der Bundesstaaten, der Gemeinden und der dezentralisierten Institute in eine persönliche Bereicherungsquelle verwandelt wurden.
2. Dieser perverse Brauch ist doppelt schädlich, weil er die Moral des Landes verletzt und es stets tiefer in wirtschaftliche Rückständigkeit und soziale Ungerechtigkeit versinken lässt.
3. Die herrschende Straflosigkeit ist eine direkte Folge der Solidarität der politischen Kaste des Landes untereinander, in der einer den anderen deckt, je nachdem, wer gerade der jeweiligen Regierung vorsteht. Deren Meinungsverschiedenheiten sind nur Streitereien, um festzulegen, wer sich den Kuchen des Staatshaushaltes teilt.
4. Trotz aller Rhetorik hat keine Regierung wirksame Maßnahmen zur Ausrottung dieses Übels getroffen.
5. Für die FARC-EP steht fest, dass die endgültige Beseitigung der behördlichen Korruption nur durch die Ersetzung des Staates und seines politischen Regimes mit einem Staat, der tief im Wesen des Volkes verankert ist und auf der Grundlage von Ethik und Moral des Gemeinwohls erzielt werden kann.
Der Oberste Generalstab der FARC-EP beschließt daher angesichts der Bedeutung und der Wirkung des Phänomens in der aktuellen Krise
§1 Wer sich widerrechtlich öffentliche Güter oder Gelder aneignet oder gleichermaßen Dritten diese Aneignung erleichtert, muss diese Mittel dem gesetzlichen Eigentümer vollständig zurückerstatten, zuzüglich entsprechender Zinsen zum bei der Rückgabe geltenden Bankzinssatz.
§2 Derjenige muss außerdem entsprechend der Höhe und der Schwere des begangenen Verbrechens eine Strafe bezahlen, die umso höher ausfällt, je höher die administrative Position angesiedelt ist, in der die Straftat begangen wurde. Diese Buße kann bis zur Enteignung gehen.
§3 Derjenige wird entsprechend den vorherigen Kriterien in Haft genommen.
§4 Diejenigen im Privatsektor, die Belohnungen, Entschädigungen oder Anteile an Beamte ausschütten, um dadurch Vorteile zu erlangen, werden nach den gleichen obigen Kriterien bestraft.
§5 Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft.
Zur Befolgung
Plenum des Obersten Generalstabes der FARC-EP
In den kolumbianischen Bergen, Mai 2000