Historisches Abkommen über die Opfer des Konfliktes

Mit der Anwesenheit von 10 Vertretern der Opfer einigten sich am vergangenen 15. Dezember die Friedensdelegation der Revolutionären Streitkräfte von Kolumbien (FARC-EP) und die Regierung über den Punkt 5 der Agenda der Friedensgespräche, den Punkt der Rechte der Opfer. In einer gemeinsamen Erklärung, der Erklärung Nummer 64, verkündeten beide Parteien: „Wir haben einen fundamentalen Schritt vorwärts gemacht hin zur Schaffung eines stabilen und dauerhaften Friedens und zur Beendigung eines Krieges von mehr als 50 Jahren, der das Land viel Blut gekostet hat.“

Die Vereinbarung besteht aus einem „umfassenden Systems der Wahrheit, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Nichtwiederholung“ und dem „Engagement für die Förderung, den Respekt und Gewährleistung der Menschenrechte.“ Es wird die Schaffung einer Kommission unterstützt, um die Wahrheit zu klären, eine Koexistenz zu schaffen und die Nichtwiederholung zu gewährleisten. Zudem steht die Entschädigung der Opfer im Mittelpunkt der Vereinbarung.

Daher wird der 15. Dezember sicherlich ein elementarer Tag in der Geschichte Kolumbiens sein. Nach mehr als anderthalb Jahren Diskussion wurde ein wichtiges Signal an die Welt gesendet. „Am Verhandlungstisch in Havanna haben wir Vereinbarungen erzielt über Punkt 5 der Agenda, einschließlich der Unterpunkte `Humanitäre Rechte der Opfer´ sowie `Wahrheitsfindung´, gaben die Verhandlungsparteien in ihrer gemeinsamen Erklärung bekannt. Fünf Punkte sind dabei von Interesse bei der Entschädigung der Opfer: Die Bildung einer Wahrheitskommission, die Gründung einer besonderen Behörde für die Suche nach im Konflikt verschwundenen Personen, die Spezielle Gerichtsbarkeit für den Frieden, die Maßnahmen zur Entschädigung und die Garantien, dass der Konflikt sich nicht wiederholt.

Beide Seiten erklären sich, es werde nicht zu einer Amnestie oder zu Gnadenerlassen kommen in den Fällen von Verstößen gegen das humanitäre Menschenrecht, bei Völkermord, bei Folter, bei außergesetzlichen Hinrichtungen, von gewaltsamem Verschwinden von Personen oder anderen schweren Fällen der Freiheitsberaubung, von Vergewaltigung und anderen Formen sexueller Gewalt, von gewaltsamer Vertreibung und der Rekrutierung Minderjähriger. Mit Maßnahmen der Wiederherstellung und Wiedergutmachung soll dies umgesetzt werden. So können sowohl Haftstrafen unter besonderen Bedingungen als auch Wiedergutmachungsaktionen durchgeführt werden.

Beide Seiten verpflichten sich, angepasste Vorgehensweisen je nach Region und Geschlecht, vor allem im Hinblick auf weibliche Opfer, Opfer unter Kindern, Opfer in besonders armen und verletzlichen Bevölkerungsschichten, zu entwickeln und zu fördern. Eine Rechtssicherheit, vor allem hergestellt durch die Spezielle Gerichtsbarkeit für den Frieden, soll das Zusammenleben und die Versöhnung durch Vertrauensbildung unter den Menschen fördern.

Die Arbeitsergebnisse der Historischen Kommission zum Konflikt sollen bei der Umsetzung helfen. So heißt es, dass die Kommission wichtige Schlüsse gezogen hat bezüglich der vielfältigen Ursachen und des Entstehens des Konflikts sowie hinsichtlich der wesentlichen Faktoren und Bedingungen, die zu seinem Fortdauern beigetragen haben und seiner offenkundigsten Auswirkungen auf die

Bevölkerung. Die Schuld aller am Konflikt Beteiligter durch Feststellung der Verantwortlichkeiten soll erörtert werden. Verifiziert werden soll der Punkt im Rahmen des letzten Punktes mit dem Schlussabkommen.

Gemeinsame Erklärung auf Spanisch

Gemeinsame Erklärung auf Englisch

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